Bußgeldsachen

Bussgeldachen_2

Wir verteidigen Sie, wenn Ihnen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (z. B. Rotlichtverstoß, zu geringer Sicherheitsabstand, Geschwindigkeitsüberschreitung) ein Bußgeld/Fahrverbot droht oder Ihnen eine Verkehrsstraftat (z. B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt) vorgeworfen wird. Weitsichtiges Verhalten und das Vorbringen entlastenden Beweismaterials bereits im Ermittlungsverfahren tragen dazu bei, ein gutes, gerechtes Ergebnis zu erzielen.

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