Erbrecht

Erbrecht_2

Wir beraten umfassend im Bereich des Erbrechts, Erbschaftssteuerrechts und der Vermögensnachfolge sowohl außergerichtlich bei der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung, als auch im Falle gerichtlichen Auseinandersetzungen. Vorrangig ist die schnelle außergerichtliche Erledigung angestrebt. Sollte eine solche nicht erreicht werden können, vertreten wir Sie auch gerichtlich. Wir gestalten Verträge im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge, Vorsorge-/Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen, verwalten und wickeln als Testamentsvollstrecker Nachlässe ab.

zur Übersicht