Familienrecht

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Wir vertreten und beraten Sie auch in allen Bereichen des Ehe- und Familienrechts. Durch eine vorausschauende Gestaltung Ihres Ehevertrages, bewahren wir Sie im „Ernstfall“ davor, in unangenehme, vermeidbare Schwierigkeiten zu geraten. Dabei berücksichtigen wir immer auch erb- und steuerrechtliche Aspekte. Bei anstehenden familienrechtlichen Auseinandersetzungen beraten und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich hinsichtlich der regelungsbedürftigen Trennungs-und Scheidungsfolgen, wie z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung, und Zugewinn.

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