Immobilienrecht

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Wir prüfen und gestalten Grundstückskauf- und Grundstücksüberlassungsverträge, betreuen private Mandanten, private Unternehmen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, kommunale Gebietskörperschaften und Sozialhilfeträger beim Erwerb, der Veräußerung und der Übertragung von Grundstücken. Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen grundstücksbezogenen gerichtlichen Streitigkeiten.

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