Wohnungseigentumsrecht

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Wir beraten und vertreten Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Ob Prüfung einer beabsichtigten Teilungserklärung, eines Beschlusses oder eines Beschlussvorschlags, die Wirksamkeit einer Maßnahme der Verwaltung oder ggf. die Anfechtung eines Beschlusses, wir stehen Ihnen in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts zur Seite. Auch die Forderungsbeitreibung im Auftrag von WEG-Verwaltern gehört zu unseren Tätigkeitsfeldern.

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